Ausbildung PSAGA nach DGUV R 112-198
Anwendung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) nach DGUV R 112-198
Um bei Arbeiten in der Höhe sowie im industriellen Seilzugang in absturzgefährdeten Bereichen ein hohes Maß an Arbeitssicherheit zu gewährleisten, müssen Höhenarbeiter sicher und routiniert mit ihrer persönlichen Schutzausrüstung (PSA) umgehen können.
Reichen organisatorische Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz nicht aus, ist der Einsatz persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) zwingend erforderlich. Die Anwendung dieser Schutzmaßnahmen ist durch die Berufsgenossenschaften geregelt und unterweisungspflichtig gemäß DGUV Regel 112-198.
Pflichtunterweisung gemäß DGUV Regel 112-198.
Theorie und praktische Anwendung direkt kombiniert.
Gezielte Schulung für den tatsächlichen Einsatzbereich.
PSA gegen Absturz – Inhalte der Schulung
Die Schulung erfolgt durch sachkundige Ausbilder nach DGUV Regel 112-198. Inhalte wie die Handhabung von Verbindungsmitteln, die Instandhaltung der PSA, gesetzliche Grundlagen sowie Materialkunde werden durch umfangreiche praktische Unterweisungen ergänzt.
Optional kann dieses Modul mit der Ausbildung „Retten aus Höhen und Tiefen für Anwender der PSAgA“ nach DGUV Regel 112-199 kombiniert werden.
Unsere Sachkundigen qualifizieren Sie für den sicheren Einsatz von PSAgA bei Arbeiten in der Höhe – auf Wunsch auch direkt bei Ihnen vor Ort am Firmensitz.
Modulvarianten
- Anwendung komplett nach DGUV Regel 112-198
- Arbeitsplatzspezifische Unterweisung
Kombinationsmöglichkeiten
- Retten aus Höhen und Tiefen für Anwender der PSAgA nach DGUV R 112-199 (RHT)
Die Schulung erfolgt gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben, jedoch angepasst an die tatsächlichen Anforderungen am Arbeitsplatz. Häufig wird nur ein Teil der vorhandenen Ausrüstung benötigt. Die gezielte Unterweisung steigert die Effektivität, Nachhaltigkeit und damit die Arbeitssicherheit deutlich.
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Tauglichkeitsnachweis (empfohlen wird eine G41-Untersuchung)
Inhalte
Theoretische Unterweisung
- Gesetzliche Bestimmungen
- Lagerung, Wartung und Pflege der Ausrüstung
- Arten von PSAgA
- Allgemeine Gefahren im Umgang mit PSAgA
- Sicherungsmaßnahmen und Anschlagmöglichkeiten
- Sturzphysik
- Erste-Hilfe- und Notfallmaßnahmen
- Bestimmungsgemäße Benutzung
- Sichtprüfung vor der Benutzung
- Grenzen des Verfahrens und typische Fehlanwendungen
- Rettungsmöglichkeiten
Praktische Unterweisung
- Nutzerkontrolle vor der Anwendung
- Anpassen der Ausrüstung
- Absturzsicherung
- Halte- und Rückhaltesysteme
- Steigschutzsysteme
- Sicherung in Hubarbeitsbühnen
- Anwendung der vollständigen Ausrüstung
- Selbstrettung und Notfallmaßnahmen
Dauer
Ein Ausbildungstag mit einer Dauer von etwa acht Stunden.
Abschluss mit Zertifikat.
Nach erfolgreicher Unterweisung gelten die Teilnehmer als unterwiesene Personen in der Anwendung persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz nach DGUV R 112-198. Die Tätigkeiten dürfen entsprechend der betrieblichen Anweisung mit der unterwiesenen PSAgA durchgeführt werden. Eine Wiederholungsunterweisung ist alle zwölf Monate erforderlich.
Kurspreis
DGUV R 112-198 Grundschulung Anwendung von PSAgA:
250,00 € pro Teilnehmer zzgl. 19 % gesetzliche Mehrwertsteuer
Leihausrüstung sowie umfangreiche Kursunterlagen sind im Preis enthalten.
Erstellen Sie für Arbeiten mit Anwendung von PSAgA eine Gefährdungsbeurteilung sowie eine Betriebsanweisung, um Ihrer Unternehmerpflicht nachzukommen. Gerne unterstützen wir Sie hierbei fachlich und praxisnah.
