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Ausbildung zum Ausbildenden

Ausbildung zum Ausbildenden nach DGUV G 312-001

Unterweisungen für Arbeiten mit Absturzgefahr eröffnen vielfältige berufliche Möglichkeiten an unterschiedlichsten Arbeitsstätten. Für Höhenarbeiter, die ihr Fachwissen weitergeben möchten, bietet sich die Weiterbildung zum Ausbildenden nach DGUV Grundsatz 312-001 an.

Die notwendigen Grundlagen im Umgang mit Schutzausrüstungen, Rettungsausrüstungen sowie der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) wurden bereits in den Unterweisungen „Anwendung von PSAgA“ sowie „Retten aus Höhen und Tiefen (RHT)“ vermittelt. Auch die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung gehört zu diesen Qualifikationen. Diese Kenntnisse bilden die Basis für den Befähigungsnachweis zur Durchführung von Unterweisungen.

Die Ausbildung berechtigt zur Durchführung von Unterweisungen nach DGUV Regel 112-198 für die Anwendung von PSAgA sowie nach DGUV Regel 112-199 für das Sichern und Retten aus Höhen und Tiefen für Anwender der PSAgA.

Praktische Übungen mit PSA gegen Absturz und Rettungsausrüstungen sind mit erhöhten Gefährdungen verbunden. Personen, die solche Übungen durchführen, benötigen daher besondere fachliche und praktische Kompetenzen.

Ausbilder nach den Richtlinien der DGUV

Wir qualifizieren Ihre Mitarbeiter in unseren Ausbildungsstätten zu Trainern für Unterweisungen in der Anwendung von PSAgA sowie für Rettungen mit Evakuierungs- und Rettungsgeräten – gemäß den aktuellen Vorschriften, Regeln und Grundsätzen der DGUV.

Ob Arbeiten in der Höhe oder Tiefe: Mit dieser Weiterbildung sind Sie befähigt, Mitarbeitende für notwendige Notfallmaßnahmen zu schulen. Auch die Grundsätze des Arbeitsschutzes sind fester Bestandteil der Ausbildung.

Die Unterweisung kann auf Wunsch arbeitsplatzspezifisch direkt an Ihren Einsatzorten erfolgen – entsprechend den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben und den tatsächlichen betrieblichen Anforderungen.

Voraussetzungen

Aktueller Grundkurs nach DGUV R 112-198 und DGUV R 112-199
Mindestalter 18 Jahre
Tauglichkeitsnachweis (empfohlen wird eine G41-Untersuchung)
Ersthelfer/-in
Geistig und charakterlich geeignet
Körperlich geeignet
Theoretische und praktische Kenntnisse (mind. 15 Einsatztage pro Jahr mit PSAgA/RA)

Inhalte

Theorie

Allgemeine Grundlagen des Arbeitsschutzes
Grundsätze der Unfallverhütung & Verantwortung
TOP-Prinzip
Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
Regelwerke & Betriebsanweisungen
Grundlagen zu PSAgA und Rettungsausrüstung
Erste Hilfe & Hängetrauma

Praxis

Anwendung und Auswahl von PSAgA/RA
Sicht- und Funktionsprüfung der Ausrüstung
Systeme: Auffang-, Positionierungs- und Rettungssysteme
Beurteilung von Anschlagpunkten & Tragfähigkeit
Rettungstechniken & Geräteeinsatz
Schulterrettung & Rettung mehrerer Personen

Dauer

Drei Tage mit jeweils etwa acht Stunden (zwei Tage Ausbildung, ein Tag theoretische und praktische Prüfung). Abschlussprüfung mit Zertifikat.

Ausbildende sind verpflichtet, ihr Fachwissen kontinuierlich auf dem aktuellen Stand zu halten – insbesondere hinsichtlich DGUV-Vorschriften, technischer Regelwerke, betrieblicher Veränderungen sowie aktueller Produktentwicklungen. Die Qualifikation ist alle drei Jahre im Rahmen einer Wiederholungsunterweisung zu erneuern.

Kurspreis

Ausbildung zum Ausbildenden nach DGUV G 312-001:
3.150,00 € pro Teilnehmer zzgl. 19 % gesetzliche Mehrwertsteuer

Kontakt

+49 (0)66 63 / 38 993-16
+49 (0)66 63 / 38 993-10
bestellung@gears-gmbh.de