Ausbildung zum Sachkundigen
Ausbildung zum Sachkundigen für PSAgA nach DGUV G 312-906
Die Befähigung zum jährlichen Prüfen von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) gemäß Betriebssicherheitsverordnung ist ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes. In der Ausbildung zum Sachkundigen vermitteln wir die Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz. Die Schulung wird anhand des DGUV-Grundsatzes 312-906 durchgeführt.
Ein Mehrwert für jeden Betrieb
Im Unternehmen spielt der Arbeitsschutz eine enorm wichtige Rolle. Wird im Betrieb häufig persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) für Arbeiten mit Absturzgefahr eingesetzt, lohnt sich die Schulung eines Mitarbeiters zum Sachkundigen. Das Einsatzspektrum einer befähigten Person ist dabei vielfältig.
- Regelmäßige Materialprüfung im Betrieb
- Prüfung externer Materialien als Dienstleister
- Fachkundige Auswahl von PSAgA und Beratung der Kollegen
- Empfehlungen für die betriebliche Ausstattung
Erfahrung ist die Basis
Die Teilnehmer einer solchen Schulung besitzen Grundkenntnisse im Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz. Sie sind bereits durch die spezielle Unterweisung zur Anwendung von PSAgA gemäß DGUV Regel 112-198 geschult und setzen PSAgA regelmäßig ein.
Wir qualifizieren Ihre Mitarbeiter in unserem Trainingscenter zum Sachkundigen für PSAgA nach den Vorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätzen der DGUV – immer nach dem neuesten Stand. Auch die gesetzlichen Grundlagen sind Bestandteil der Fortbildung.
Inhouse
Gerne führen wir die Unterweisung für Gruppen ab fünf Personen bei Ihnen vor Ort durch – arbeitsplatzspezifisch für das bei Ihnen eingesetzte Material und nach berufsgenossenschaftlichen Vorgaben.
Voraussetzungen
- Aktueller Grundkurs nach DGUV R 112-198
- Mindestalter 18 Jahre
- Eigenschaften der Person, von denen anzunehmen ist, dass sie die übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllt
- Theoretische und praktische Kenntnisse in der Benutzung der PSAgA
Inhalte
Theorie
- Rechtsgrundlagen, Vorschriften und Normen (staatliche Arbeitsschutzvorschriften, berufsgenossenschaftliche Vorschriften, z. B. Unfallverhütungsvorschriften, Regeln der Technik wie DIN- und EN-Normen)
- Bauarten von Auffang-, Halte- und Rettungssystemen: Bewertung, Auswahl, Bestandteile, bestimmungsgemäße Verwendung, Aufbewahrung, Pflege und Kennzeichnung
- Pflichten eines Sachkundigen
- Betriebsanweisung
- Benutzerinformation des Herstellers, Bedeutung und besondere Beachtung
- Einsatz- und Verwendungsbereiche der Ausrüstung
- Anschlageinrichtungen
- Organisation der Prüfung durch den Sachkundigen
Praxis
Anhand von Beispielen lernen die Teilnehmer den bestimmungsgemäßen Einsatz sowie die Funktion verschiedener Bauarten der Ausrüstung.
Behandelt werden folgende Bauarten:
- Haltesysteme
- Auffangsysteme
- Systeme zum Retten
Den Teilnehmern werden bei jedem System und jeder Bauart die durch den praktischen Gebrauch möglicherweise auftretenden Schäden umfassend aufgezeigt und erläutert. Dabei werden insbesondere innere Mängel, wie etwa der Verlust der Dehnung, sowie äußere Mängel wie Risse, Brüche oder Korrosion thematisiert.
In praktischen Übungen an Demonstrationsobjekten lernen die Teilnehmer, Schäden und Mängel an Ausrüstungsgegenständen zu erkennen und fundiert über deren weitere Benutzung zu entscheiden.
Dauer
Drei Tage mit insgesamt 24 Lehreinheiten (zwei Tage Ausbildung, ein Tag theoretische und praktische Prüfung).
Abschlussprüfung mit Zertifikat.
Kurspreis
Ausbildung zum Sachkundigen nach DGUV G 312-906:
699,00 € pro Teilnehmer zzgl. 19 % gesetzliche Mehrwertsteuer
Hinweise für Teilnehmer
Sachkundige sind verpflichtet, ihr Wissen stets auf einem aktuellen Stand zu halten. Dies betrifft insbesondere Änderungen bei DGUV-Vorschriften und im Regelwerk, aber auch betriebliche Verhältnisse sowie Erkenntnisse aus dem Unfallgeschehen. Zusätzlich müssen sich Ausbildende technisch auf dem neuesten Stand halten und aktuelle Produktentwicklungen wie Rückrufaktionen oder Warnhinweise der Hersteller berücksichtigen.
Wir empfehlen eine Wiederholungsunterweisung im Abstand von drei Jahren.
Die Ausbildung nach dem DGUV-Grundsatz 312-906 gilt nicht für die Qualifizierung von Personen, bei denen der Hersteller eine gesonderte Autorisierung oder Qualifikation verlangt. Dies betrifft unter anderem:
- Rettungshubgeräte
- Höhensicherungsgeräte
- Anschlageinrichtungen zum dauerhaften Verbleib am Gebäude
- Motorwinden für den Personentransport
Bitte erfragen Sie im Zweifel, ob Ihre Ausrüstung oder die Ihres Betriebes unter diese Ausnahmen fällt.
Weitere Schulungsmodule für Sachkundige
- Ausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen (RA und SRHT)
- Ausrüstungen für die Seilzugangs- und Positionierungstechnik (SZP)
- Ausrüstungen nach den Gerätesätzen für die Feuerwehr (AGBF)
- Bergsteigerausrüstungen
- Ausrüstung für Höheninterventionstechnik (HIT)
- Ausrüstung für Bergrettungsdienste / Bergwacht
