Ausbildung Fisat Wiederholungsunterweisung
Jährliche Wiederholungsunterweisung (WU)
Die Zertifikate und Ausweise in der Seilzugangs- und Positionierungstechnik (SZP) nach FISAT sind jeweils zwölf Monate gültig. Um die Qualifikation der Stufen SZP Level 1 bis Level 3 aufrechtzuerhalten, muss jeder Anwender seine Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten im Rahmen einer etwa achtstündigen Wiederholungsunterweisung nachweisen.
In dieser Unterweisung werden erlernte Techniken aufgefrischt und verloren gegangenes Wissen gezielt erneuert. Darüber hinaus vermitteln wir aktuelle Entwicklungen im Bereich der Seiltechniken und informieren über relevante Änderungen in Normen- und Regelwerken, neue Materialrückrufe sowie wichtige Erkenntnisse aus vergangenen Ereignissen im Bereich der SZP.
Nur durch regelmäßiges Training bleiben die erforderlichen Fähigkeiten erhalten. Dies ist die Grundlage für Sicherheit und eine funktionierende Rettung bei Einsätzen mit Seilzugangs- und Positionierungstechnik.
Eine Wiederholungsunterweisung ist nicht erforderlich, wenn im selben Zeitraum eine Prüfung in einer höheren Qualifikationsstufe nach FISAT erfolgreich abgelegt wurde.
Ist der Ausweis bereits abgelaufen, ist eine erneute Prüfung notwendig. Bitte beachten Sie hierzu die jeweils gültigen Karenzzeiten des FISAT-Verbandes.
Seit dem 01.07.2020 ist es möglich, bis zu sechs Monate vor Ablauf des Ausweises an einer Wiederholungsunterweisung teilzunehmen.
Voraussetzungen
- Aktuelle Qualifikation SZP nach FISAT
- Erste-Hilfe-Kurs nach DGUV, nicht älter als 24 Monate
- Tauglichkeitsnachweis für Arbeiten mit Absturzgefahr (empfohlen wird eine G41-Untersuchung)
- Personalisiertes FISAT-Logbuch
Inhalte
- Aktuelle Änderungen in Normen und Regelwerken
- Übung und Festigung der bereits erlernten Fähigkeiten
- Auffrischung aller für das jeweilige Level relevanten Seil- und Rettungstechniken
- Vorstellung neuer Geräte
- Vermittlung von Neuerungen in Seil- und Rettungstechniken
- Theoretische und praktische Unterweisung
Dauer
Ein Ausbildungstag mit einer Dauer von etwa acht Stunden.
Abschluss mit Zertifikat und Scheckkartenausweis.
Mit erfolgreichem Abschluss bleibt Ihre SZP-Qualifikation erhalten. Sie erhalten einen neuen, gültigen Ausweis sowie ein aktuelles Zertifikat. Die Tätigkeit erfolgt rechtssicher gemäß Richtlinie 2001/45/EG, § 12 ArbSchG sowie TRBS 2121-3 als beauftragter Beschäftigter (Level 1 und 2) beziehungsweise als beauftragter Aufsichtsführender (Level 3).
Kurspreis
- SZP Level 1 Wiederholungsunterweisung: 350,00 € zzgl. 19 % gesetzliche Mehrwertsteuer
- SZP Level 2 Wiederholungsunterweisung: 350,00 € zzgl. 19 % gesetzliche Mehrwertsteuer
- SZP Level 3 Wiederholungsunterweisung: 350,00 € zzgl. 19 % gesetzliche Mehrwertsteuer
- SZP Leihausrüstung: 39,00 € zzgl. 19 % gesetzliche Mehrwertsteuer
Information
Diese Ausbildung enthält nicht das Zertifikat PSAgA nach DGUV Regel 112-198 und RHT nach DGUV Regel 112-199. Dies wird in den meisten industriellen Bereichen gesondert gefordert. Dieses Modul ist zusätzlich buchbar. Lassen Sie sich von uns beraten.
